KI und Datenschutz im Maklerbüro was vorab geklärt sein muss

KI-Einsatz scheitert selten an der Technik, sondern an ungeklärten Zuständigkeiten. Diese Seite fasst zusammen, wer Verantwortlicher ist, welche Daten ausgeschlossen bleiben und wie sich der Einsatz nachweisbar dokumentieren lässt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurzantwort: KI und Datenschutz für Versicherungsmakler

Beim KI-Einsatz bleibt der Makler Verantwortlicher, Versolut ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Nötig sind Zweckbindung, Datenminimierung, ein Auftragsverarbeitungsvertrag und Transparenz in den Datenschutzhinweisen. Gesundheitsangaben nach Art. 9 DSGVO werden vor jedem KI-Aufruf entfernt.

Fakten

Häufige Fragen

Wer ist Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter?

Der Makler ist Verantwortlicher für seinen Bestand, Versolut ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Trifft die KI automatisierte Entscheidungen?

Nein. Versand, Statuswechsel und Zusagen bleiben beim Menschen, daher entsteht keine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO.

Autor, Prüfung und Quellen

Autor: Mirko Braunschweig (Geschäftsführer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), VERSOLUT GmbH). Fachliche Prüfung: Mirko Braunschweig. Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am .

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