DSGVO-Checkliste fürs Maklerbüro zwölf Punkte, die wirklich zählen
Datenschutz im Maklerbüro scheitert selten am Willen, sondern an fehlender Reihenfolge. Diese Checkliste ordnet die zwölf Punkte, die in der Praxis geprüft werden — von Einwilligungen über Auftragsverarbeitung bis zum Löschkonzept. Keine Rechtsberatung.
Kurzantwort: DSGVO-Checkliste für das Maklerbüro
Zwölf Punkte tragen die Praxis: Verantwortlichkeit klären, Verarbeitungsverzeichnis führen, Rechtsgrundlagen zuordnen, Einwilligungen nachweisbar erfassen, AVV mit allen Dienstleistern, Gesundheitsdaten besonders behandeln, Zugriffe nach Rollen begrenzen, Betroffenenrechte einüben, Löschkonzept, technische Maßnahmen, Schulung und Vorfallsvorbereitung. Versolut ist dabei Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Fakten
- Der Makler ist Verantwortlicher, Versolut Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
- Einwilligungen werden je Zweck getrennt erfasst und mit Zeitpunkt protokolliert.
- Gesundheitsbezogene Angaben werden vor jedem KI-Aufruf entfernt.
- Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO und § 257 HGB liegen beim Makler.
Häufige Fragen
Darf ich Bestandskunden ohne Einwilligung anschreiben?
Für die Vertragsbetreuung ja, weil die Verarbeitung der Vertragserfüllung dient. Werbliche Ansprache braucht eine dokumentierte Einwilligung oder eine belastbare Interessenabwägung.
Wer ist bei einer CRM-Software Verantwortlicher?
Der Makler. Versolut handelt als Auftragsverarbeiter auf Weisung.
Autor, Prüfung und Quellen
Autor: Mirko Braunschweig (Geschäftsführer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), VERSOLUT GmbH). Fachliche Prüfung: Mirko Braunschweig. Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am .
- Verordnung (EU) 2016/679 — Datenschutz-Grundverordnung — EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 61 VVG — Beratungs- und Dokumentationspflicht — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz