BiPRO-Normen erklärt was 430 und 440 im Maklerbüro bedeuten
BiPRO klingt technisch, löst aber ein sehr praktisches Problem: Dokumente der Gesellschaften kommen automatisch ins eigene System, statt in zwanzig Portalen zu liegen. Diese Seite erklärt die Begriffe, die relevanten Normen und die Voraussetzungen.
Kurzantwort: BiPRO-Normen 430 und 440
BiPRO ist der Branchenstandard für den elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherern und Vermittlern. Norm 430 regelt den Transfer von Dokumenten und Geschäftsvorfällen, Norm 440 den Tarifierungs-, Angebots- und Antragsprozess. Versolut nutzt eine zentrale Middleware-Konfiguration je Maklerbüro plus Vermittlernummern je Versicherer.
Fakten
- Norm 430 liefert Dokumente und Geschäftsvorfälle (GeVo) automatisiert ab.
- Norm 440 deckt Tarifierung, Angebot und Antrag (TAA) ab.
- Für die Anbindung braucht es Zugangsdaten der Middleware und Vermittlernummern je Gesellschaft.
- Abgeholte Dokumente werden klassifiziert und dem passenden Kunden zugeordnet.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen BiPRO 430 und 440?
430 ist der Dokumenten- und Geschäftsvorfall-Transfer, 440 der Tarifierungs-, Angebots- und Antragsprozess.
Brauche ich für BiPRO eine eigene Middleware?
In Versolut wird eine zentrale Middleware-Konfiguration je Maklerbüro hinterlegt, ergänzt um die Vermittlernummern je Versicherer.
Autor, Prüfung und Quellen
Autor: Mirko Braunschweig (Geschäftsführer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), VERSOLUT GmbH). Fachliche Prüfung: Mirko Braunschweig. Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am .
- BiPRO e. V. — Brancheninitiative Prozessoptimierung — BiPRO e. V.
- Digitales Maklerbüro: Normen & Praxis — BiPRO e. V.
- § 34d GewO — Versicherungsvermittler, Versicherungsberater — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz