# EU AI Act für Versicherungsmakler: Pflichten, Fristen und Risikoklassen 2027

> Welche KI-Pflichten gelten 2027 für Versicherungsmakler? Ein Überblick zu Fristen, Risikoklassen, Transparenz und praktischen Schritten im Maklerbüro.

- Quelle: https://versolut.de/magazin/eu-ai-act-fuer-versicherungsmakler-pflichten-fristen-und-risikoklassen-2026
- Herausgeber: VERSOLUT GmbH
- Autor: Mirko Braunschweig (Geschäftsführer)
- Hauptthema: EU AI Act Versicherungsmakler
- Veröffentlicht: 2026-11-03
- Stand: 2026-11-03

Eine Kundenmail mit KI beantworten, einen Versicherungsschein auslesen oder einen Sprach-Agenten ans Telefon lassen: Für viele Maklerbüros sind das ganz unterschiedliche Aufgaben. Der EU AI Act behandelt sie ebenfalls nicht pauschal als ein und denselben Fall. Er fragt nach dem Zweck eines KI-Systems, seiner Funktionsweise und danach, welche Rolle Ihr Betrieb bei seinem Einsatz übernimmt.

**Für Sie heißt das 2026 und auch 2027:** Sie brauchen keine pauschale Einstufung Ihres gesamten Büros als „hochrisikorelevant“. Sie brauchen einen Überblick über die einzelnen KI-Anwendungen und klare Regeln für deren Nutzung. Die [EU-KI-Verordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689) ist dabei nur ein Teil des Rahmens. Datenschutz und Ihre fachliche Verantwortung bleiben eigene Themen.

Dieser Überblick gibt den Stand der bereitgestellten Recherche vom 27. Oktober 2026 wieder. Gerade bei späteren Hochrisiko-Fristen enthalten die ausgewerteten Quellen unterschiedliche Angaben. Prüfen Sie solche Termine vor einer verbindlichen Projektplanung nochmals am geltenden Gesetzestext.

## Welche Termine sollten Sie kennen?

Die KI-Verordnung gilt stufenweise. Das ist wichtig, wenn Ihnen ein Softwareanbieter sagt, der AI Act komme „erst später“, oder wenn im Team umgekehrt der Eindruck entsteht, seit August 2026 müsse jede KI-Funktion dieselben Hochrisiko-Anforderungen erfüllen.

| Zeitpunkt | Bedeutung für die Praxis |
|---|---|
| **2. Februar 2025** | Unter anderem gelten die Regeln zu verbotenen KI-Praktiken. Auch die Pflicht zur angemessenen KI-Kompetenz ist für den Einsatz im Betrieb relevant. |
| **2. August 2025** | Unter anderem beginnen Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie Governance- und Sanktionsvorschriften zu gelten. Das macht den Makler nicht automatisch zum Anbieter eines solchen Modells. |
| **2. August 2026** | Die Verordnung gilt grundsätzlich, soweit Übergangsregeln nichts anderes bestimmen. Auch die Transparenzregeln des Artikels 50 sind nun relevant. |
| **Spätere Termine** | Für bestimmte Hochrisiko-Systeme gelten gesonderte Übergänge. Die einschlägige Kategorie und die jeweils aktuelle Fassung müssen geprüft werden. |

Beim letzten Punkt lohnt Genauigkeit. Die ausgewerteten Fassungen und EU-Übersichten nennen für Systeme nach **Anhang III** unter anderem den **2. Dezember 2027**. Für bestimmte Systeme im Zusammenhang mit regulierten Produkten nach **Anhang I** erscheinen in den bereitgestellten Quellen unterschiedliche Termine, darunter August 2027 und August 2028. Das ist kein Grund, die Prüfung aufzuschieben. Es ist ein Grund, eine Frist erst dann als verbindlich in Ihren Maßnahmenplan zu übernehmen, wenn Systemkategorie und aktueller Rechtsstand geklärt sind. Eine Orientierung bietet auch der [Zeitplan des EU AI Act Service Desk](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/timeline/timeline-implementation-eu-ai-act).

## Vier Risikostufen, aber keine Pauschale für Makler

Für den Büroalltag hilft eine einfache Sortierung: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Anwendungen mit Transparenzpflichten und sonstige KI-Einsätze mit geringem oder keinem Risiko im Sinne der KI-Verordnung. Diese Begriffe ersetzen keine Prüfung des konkreten Systems.

### Verbotene Praktiken: Nicht nur auf das Etikett schauen

Artikel 5 erfasst bestimmte besonders problematische Anwendungen. Dazu gehören unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen etwa manipulative Verfahren oder die ausbeuterische Nutzung von Schwächen. Ein gewöhnlicher Textentwurf oder die Zusammenfassung eines Dokuments ist deshalb nicht schon verboten. Entscheidend wäre, was das System tatsächlich tut und wozu es eingesetzt wird.

Fragen Sie bei einer neuen Funktion: Bewertet sie Menschen? Soll sie deren Verhalten gezielt beeinflussen? Welche Daten verwendet sie dafür? Kann ein Mitarbeiter eingreifen? Halten Sie die Antworten fest, bevor Sie die Funktion für Kunden freischalten.

### Hochrisiko: Besonders auf den Einsatzzweck achten

Ein ausdrücklich relevanter Anwendungsfall nach Anhang III ist KI zur **Risikobewertung und Preisbildung bei natürlichen Personen in der Lebens- und Krankenversicherung**. Das betrifft häufig Prozesse beim Versicherer. Es bedeutet nicht, dass jedes Maklerverwaltungsprogramm, jeder Vergleichsrechner oder jede KI-gestützte Beratung automatisch Hochrisiko-KI ist.

Schauen Sie genauer hin, wenn ein System Personen bewertet oder Empfehlungen erzeugt, die eine Entscheidung faktisch vorbestimmen. Dasselbe gilt für KI bei Auswahl, Bewertung oder Überwachung von Beschäftigten. Für eine belastbare Einordnung brauchen Sie die Zweckbestimmung des konkreten Produkts, Ihre tatsächliche Nutzung und Ihre Rolle. Ein Vertriebsversprechen mit dem Wort „KI“ beantwortet diese Fragen nicht.

Ist ein System tatsächlich als Hochrisiko-KI einzuordnen, können je nach Rolle Anforderungen etwa an Risikomanagement, Daten, Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und technische Sicherheit relevant werden. Daraus folgt **nicht**, dass ein Makler für jede eingekaufte Standardsoftware selbst eine Konformitätsbewertung erstellen muss. Welche Pflichten bei Ihnen und welche beim Anbieter liegen, ist gesondert zu klären.

### Transparenz: Wann muss der Kunde KI erkennen?

Artikel 50 enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen. Kommuniziert ein Kunde direkt mit einem KI-System, sollten Sie prüfen, ob und wie er darüber informiert werden muss. Bei einem Chatbot oder einem sprechenden Agenten ist eine klare Vorstellung im Gespräch oder am Einstiegspunkt auch praktisch sinnvoll. Der Kunde sollte wissen, welche Aufgabe die KI übernimmt und wie er einen Menschen erreicht.

Daraus lässt sich keine pauschale Pflicht ableiten, jede intern mit KI überarbeitete Mail als „KI-generiert“ zu kennzeichnen. Ob eine konkrete Kennzeichnung erforderlich ist, hängt von Funktion und Verwendung ab. Trennen Sie deshalb den internen Antwortentwurf vom System, das selbst mit Kunden spricht.

## Welche Rolle hat Ihr Maklerbetrieb?

Wenn Sie ein fremdes KI-Tool im Büro einsetzen, sind Sie typischerweise **Betreiber** des Systems. Der Anbieter stellt es bereit. Andere Rollen können relevant werden, wenn ein Unternehmen selbst ein System entwickelt, es unter eigenem Namen anbietet, weitervertreibt oder importiert. Maßgeblich ist nicht allein die Überschrift im Vertrag, sondern was Ihr Betrieb tatsächlich kontrolliert und wofür das System bestimmt ist.

Ein öffentlich verfügbares Sprachmodell zu nutzen macht Sie nicht automatisch zum Anbieter des zugrunde liegenden Modells. Umgekehrt nimmt Ihnen der Einkauf einer Software nicht jede Verantwortung für ihren Einsatz. Wer entscheidet beispielsweise, welche Kundendaten eingegeben werden? Wer kontrolliert eine fachliche Aussage vor dem Versand? Wer reagiert, wenn eine KI eine Frist falsch wiedergibt?

## KI-Kompetenz beginnt beim konkreten Arbeitsschritt

Die Pflicht zu angemessener KI-Kompetenz gilt nicht erst, wenn ein Betrieb eigene Modelle entwickelt. Ihre Mitarbeitenden sollten verstehen, welche Systeme sie verwenden, was diese können und wo Fehler entstehen können. Eine gesetzliche Mindestzahl an Schulungsstunden oder eine einheitliche Makler-Zertifizierung lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten.

Eine kurze allgemeine Schulung allein hilft wenig, wenn danach niemand weiß, wie mit einer konkreten Kundenmail umzugehen ist. Üben Sie lieber an typischen Fällen:

- Ein Antwortentwurf nennt einen Termin. Wer gleicht ihn mit dem Kalender ab?
- Eine Dokumenten-KI liest einen Nachtrag aus. Wer prüft Beitrag, Laufzeit und betroffenen Vertrag?
- Ein Assistent formuliert eine Aussage zu einem Ausschluss. Wer kontrolliert sie anhand der Unterlagen?
- Ein Kunde nennt Gesundheitsdaten. In welchem System dürfen diese verarbeitet werden und wer hat Zugriff?

Dokumentieren Sie, wer welche Funktion nutzt, welche Regeln erklärt wurden und wer bei Unsicherheiten ansprechbar ist. Die Recherche belegt keine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für solche Schulungsnachweise.

## Praxisbeispiel: Aus einer Mail wird noch keine Beratung

Ein Kunde schreibt: „Ich habe den Nachtrag erhalten. Gilt der neue Schutz schon für meinen Schaden von letzter Woche?“ Eine E-Mail-KI kann den Vorgang finden und einen Antwortentwurf erstellen. Sie kann aber eine falsche Annahme zum Beginn des Versicherungsschutzes ebenso überzeugend formulieren wie eine richtige. Gerade weil die Mail flüssig klingt, fällt ein Fehler womöglich erst spät auf.

Für diesen Fall braucht das Büro eine eindeutige Grenze. Die KI darf den Vorgang vorbereiten. Ein sachkundiger Mitarbeiter prüft Nachtrag, Vertrag, zeitlichen Ablauf und Formulierung, bevor eine Aussage zum konkreten Schaden an den Kunden geht. Ist der Sachverhalt unklar, folgt eine Rückfrage statt einer scheinbar sicheren Antwort. Der EU AI Act ersetzt dabei weder die fachliche Prüfung noch die Vorgaben für den Umgang mit Kundendaten.

Ein [KI-E-Mail-Assistent für Versicherungsmakler](/ki-email-assistent-versicherungsmakler) sollte sich deshalb nicht nur an der Qualität seiner Texte messen lassen. Entscheidend ist auch, ob Entwurf, Datenzugriff und Versandfreigabe im Arbeitsablauf sauber getrennt sind.

## Datenschutz bleibt eine eigene Prüfung

Die KI-Verordnung verdrängt die DSGVO nicht. Wenn Sie Kundenmails, Vertragsunterlagen oder Gesprächsinhalte verarbeiten, bleiben unter anderem Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung und Vertraulichkeit zu prüfen. Bei Gesundheitsdaten ist besondere Sorgfalt nötig. Je nach Verarbeitung kann auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu prüfen sein.

Fragen Sie Anbieter konkret nach Auftragsverarbeitung, Speicherort, Unterauftragnehmern, Löschung und der Verwendung von Eingaben zum Modelltraining. Klären Sie ebenso, welche Mitarbeitenden auf sensible Inhalte zugreifen können und ob sich Vorgänge nachvollziehen lassen. Eine technische Schutzmaßnahme ist hilfreich. Sie ist aber keine pauschale Rechtsgarantie für jeden Einsatz im Maklerbüro. Welche Maßnahmen In VERSOLUT für solche Daten vorgesehen sind, beschreibt die [Sicherheits- und Datenschutzarchitektur](/sicherheit).

## Ihre KI-Inventur: Eine Tabelle statt Bauchgefühl

Beginnen Sie mit allen tatsächlich genutzten Funktionen. Dazu gehören auch KI-Funktionen innerhalb eines bestehenden MVP, eines E-Mail-Postfachs oder eines Telefoniedienstes. Für jede Anwendung genügt zunächst eine Arbeitszeile mit folgenden Feldern:

1. **System und Anbieter:** Welche Funktion wird in welcher Software genutzt?
2. **Zweck:** Entwurf, Suche, Klassifikation, Kundenkommunikation oder Bewertung einer Person?
3. **Betroffene und Daten:** Kunden, Interessenten oder Beschäftigte? Vertrags-, Finanz- oder Gesundheitsdaten?
4. **Wirkung:** Bereitet die KI etwas vor oder beeinflusst sie eine Entscheidung unmittelbar?
5. **Rolle und Unterlagen:** Was macht der Anbieter, was entscheidet Ihr Betrieb, welche Informationen liegen vor?
6. **Kontrolle:** Wer sieht das Ergebnis, korrigiert es und gibt den nächsten Schritt frei?
7. **Transparenz:** Kommuniziert die KI direkt mit Kunden und ist eine Information erforderlich?
8. **Freigabe:** Wer darf die Funktion einschalten, ändern oder für weitere Datenarten nutzen?

Markieren Sie ungeklärte Fälle sichtbar. „Noch zu prüfen“ ist ehrlicher als eine vorschnelle Hochrisiko-Einstufung. Ergänzen Sie eine interne Regel, welche Tools erlaubt sind, welche Daten nicht in frei gewählte Anwendungen gehören und wann fachliche Prüfung zwingend ist. Prüfen Sie diese Regel erneut, wenn ein Anbieter Funktionen oder Bedingungen ändert.

### Was Sie bei der Softwareauswahl fragen sollten

Lassen Sie sich eine KI-Funktion vorführen und verfolgen Sie einen Vorgang vom Eingang bis zur Freigabe. Sehen Sie, wer eine Antwort bearbeiten darf, ob ein Kunde automatisch kontaktiert wird und wie ein Fehler korrigiert wird. Fragen Sie nach Rollen, Protokollen und Dokumentation. Ein [Vergleich gängiger Maklerverwaltungsprogramme](/vergleich/maklerverwaltungsprogramm) kann die Auswahl strukturieren, ersetzt aber keine Prüfung der konkreten KI-Funktion und ihrer Einstellungen.

Eine vollständige „AI-Act-Konformität“ eines Produkts lässt sich aus einem allgemeinen Funktionsblatt nicht ableiten. Ebenso wenig sind alle KI-Funktionen eines Anbieters gleich einzustufen. Halten Sie die Antworten fest, die Sie für **Ihren** Einsatz brauchen.

## Wie VERSOLUT dabei hilft

In VERSOLUT entstehen mehrere KI-Schritte direkt im CRM. Das erleichtert die Zuordnung zu einem konkreten Vorgang und macht die menschliche Freigabe im Ablauf sichtbar. Es nimmt Ihnen die Einstufung Ihrer Nutzung und Ihre fachliche Verantwortung nicht ab.

Geht eine Kundenmail ein, erstellt die E-Mail-KI einen Entwurf aus dem CRM-Kontext und prüft vorgeschlagene Termine gegen den Beraterkalender. Der Makler kontrolliert Inhalt und Termin. Ein automatischer Versand ist nicht der Ausgangspunkt: Die in VERSOLUT vorgesehene Versandfreigabe setzt zunächst mindestens 50 Vorgänge und mindestens 90 Prozent unveränderte KI-Mails voraus. Andernfalls bleibt es beim Entwurf.

Spricht ein Makler mit **Lucy**, antwortet der Sprach-Agent selbst auf Deutsch und kann zum Beispiel Termine vorlesen. Soll Lucy anschließend eine Aufgabe, Notiz oder Terminverschiebung im CRM anlegen, bestätigt der Makler die schreibende Aktion vorher. E-Mails versendet Lucy nicht selbst. In der Videoberatung wiederum kann der Makler ein Dokument während der gemeinsamen Sitzung zur digitalen Unterschrift vorlegen. Der Kunde unterschreibt im Co-Browsing-Fenster, danach landet das signierte Dokument in der Akte.

Auch der Umgang mit Daten gehört zur Prüfung: In VERSOLUT werden Gesundheitsdaten vor einer KI-Verarbeitung geschwärzt und bei fehlender sicherer Verarbeitung nicht an externe Modelle übermittelt. API-Inhalte werden nach den Angaben der Wissensbasis nicht zum Training der eingesetzten OpenAI-Modelle verwendet. Das sind konkrete technische und vertragliche Maßnahmen, keine Zertifizierung des einzelnen Maklerprozesses nach dem EU AI Act.

Für Ihren Alltag bleibt die einfache Leitfrage: **Was stößt die KI an, was tut sie tatsächlich und an welcher Stelle entscheidet ein Mensch?** Wenn Sie diese drei Punkte für jede Funktion beantworten können, haben Sie eine belastbare Grundlage für Schulung, Datenschutzprüfung und die weitere rechtliche Einordnung.

## Häufige Fragen

### Gilt der EU AI Act auch für Makler, die nur eingekaufte KI-Software nutzen?

Ja. Auch der Einsatz eines fremden KI-Systems kann Pflichten auslösen. Welche das sind, hängt von Funktion, Zweck, Risikokategorie und der Rolle des Maklerbetriebs ab.

### Ist jedes Maklerverwaltungsprogramm mit KI ein Hochrisiko-System?

Nein. Eine pauschale Einstufung ist nicht belegt. Der konkrete Verwendungszweck muss anhand der KI-Verordnung geprüft werden. Besonders relevant ist unter anderem KI für Risikobewertung und Preisbildung bei natürlichen Personen in der Lebens- und Krankenversicherung.

### Muss jede mit KI entworfene Kundenmail gekennzeichnet werden?

Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jede intern mit KI entworfene Mail ergibt sich aus den vorliegenden Quellen nicht. Transparenzpflichten hängen von der konkreten Funktion und Verwendung ab, insbesondere davon, ob Kunden direkt mit einem KI-System interagieren.

### Brauchen Makler eine vorgeschriebene KI-Schulung mit Zertifikat?

Betriebe müssen für angemessene KI-Kompetenz beim Einsatz ihrer Systeme sorgen. Eine einheitliche gesetzliche Mindeststundenzahl oder Zertifizierung speziell für Versicherungsmakler ist in den vorliegenden Quellen nicht belegt.

## Quellen

- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/2026-07-27/deu/pdf
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_202401689
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/2024-07-12/deu
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?eliuri=eli:reg:2024:1689:oj&locale=de
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/ALL/?from=EN&uri=CELEX:32024R1689
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/deu?locale=de
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02024R1689-20240712
- https://ppc.land/eu-ai-act/
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601744
